Teilnahmebedingungen für Hochschulen am Projekt
- die Hochschule trägt keine Kosten für die Gestaltung des Unterrichts – die Bezahlung der Trainer(-innen) wird durch die Projektkoordinatoren FRSE und DPJW übernommen;
- die Hochschule legt in Absprache mit den Workshopleiter(-inne)n Termine für die Workshops fest;
- die Hochschule bewirbt die Workshops/das Projekt aktiv innerhalb der eigenen Studentenschaft;
- die Hochschule stellt einen Raum für die Durchführung der Workshops sowie – in Ansprache mit den verantwortlichen Workshopleiter(-inne)n- für die Veranstaltungen notwendige Materialien (Beamer, Flipchart) zur Verfügung;
- die Hochschule stellt den Workshopleiter(-inne)n sowie Teilnehmer(-inne)n, die für die Workshops aus anderen Städten anreisen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung (sofern sie über Gästezimmer für Referenten etc. verfügt);
- die Hochschule legt in Absprache mit den Workshopleiter(-inne)n den Modus und den Termin für ein Kurstestat fest;
- die Hochschule beteiligt sich aktiv an der Evaluation des Projektes sowie an der Ausarbeitung von Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung;
- detaillierte Bedingungen für die Teilnahme am Projekt werden in einem Kooperationsvertrag zwischen der Stiftung zur Weiterentwicklung des Bildungssystems (FRSE) und dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) sowie der teilnehmenden Hochschule festgehalten.